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Gültig für alle Waffenarten und Bogen nach der Sportordnung des DSB Schützenverband Saar Gültig ab 01.10.2010
1. Zweck: 1.1 Die Rundenkämpfe dienen dem Training und der Erhaltung der Wettkampftüchtigkeit unserer Schützen/innen. 1.2 Insbesondere sollen durch die Rundenkämpfe die Schützen/innen geschult und die Verbindung der Vereine untereinander gepflegt werden. 2. Zeit: 2.1 Die Rundenkämpfe werden jeweils nach einem festzulegenden Terminplan ausgetragen. 3. Teilnehmer: 3.1 An den Rundenkämpfen können nur Schützen/innen teilnehmen, die gegen Unfall und Haftpflicht über den Schützenverband Saar versichert sind. Ausländische Teilnehmer/ innen müssen versichert sein. 3.2 Teilnahmeberechtigt sind alle dem Schützenverband Saar angehörigen Mitglieder (Vereine), die ihre Mitgliedermeldung abgegeben haben und ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. 3.3 Ist ein/e Schütze/in Mitglied mehrerer Vereine, so darf er /sie in einem Wettbewerb nur für einen Verein an den Rundenkämpfen teilnehmen. 0.7.2.1. der Sportordnung des DSB gilt nicht. Die Startberechtigung für Rundenkämpfe ist nicht abhängig von der Startberechtigung für Meisterschaften des DSB und SVS. 3.4 Die Schützen/innen haben bis zu einem von dem jeweiligen Rundenkampfobmann festgesetzten Meldeschluss über den jeweiligen Verein mit von ihnen unterzeichnetem Meldeformular mitzuteilen, für welchen Verein sie in der jeweiligen Disziplin in die nächste Saison bei den Rundenkämpfen starten. Ein Wechsel der Startberechtigung auf einen anderen Verein nach Beginn der Rundenkämpfe ist nicht möglich. 3.5 Ein Verein kann mit mehreren Mannschaften an den Rundenkämpfen teilnehmen. 3.6 Teilnehmer/innen der Bundes- und Regionalliga mit Lizenz des DSB (Stammschützen) sind in der betreffenden Disziplin bei den Rundenkämpfen des SVS nicht startberechtigt. 3.7 Ein Doppelstart an einem Wochenende ist nicht möglich. 4. Klasseneinteilung: 4.1 a. LL b. OLO und OLW c. RLO, RLS RLW, RLN d. BLO, BLS, BLW, BLN e. Kreis, A-, B-, C- Klassen in den Kreisen. 4.2 In allen Ligen beträgt die Anzahl der Mannschaften einer Gruppe sechs (Ausnahmen: LL - LG, LuPi und Bogen, Bezirksliga Nord Lupi u. LG). Sind nicht genügend Mannschaften gemeldet, kann diese Anzahl unterschritten werden. Für die Klassen der Kreise ist diese Zahl anzustreben. 4.3 Die Aufsteiger in die Bezirksligen müssen von den Kreisen bis spätestens vier Wochen nach Beendigung der RK in den Ligen an den LRK– Obmann gemeldet werden. 4.4 Notwendige Änderungen der Klasseneinteilungen und Zusammensetzungen behält sich der SVS vor. 5. Mannschaften: 5.1 Eine Mannschaft besteht grundsätzlich aus vier (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KKGewehr drei) Schützen/innen, die allen Klassen gem. 0.7.1.1.2 Sportordnung angehören können. 5.2 Eine Mannschaft darf mit fünf (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vier) Schützen/innen starten. Ist dies der Fall, werden für den jeweiligen Wettkampf die besten vier (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G drei) Einzelergebnisse gewertet. 5.3 Der Termin der Abgabe für die kommende Saison wird von dem jeweiligen Rundenkampfobmann bekannt gegeben.. 5.4 Nachmeldungen von Schützen/innen sind dem zuständigen RK-Obmann vor dem ersten Einsatz schriftlich anzuzeigen (Formblatt SVS). 5.5 entfällt 5.6 Ein/e Schütze/in darf in jeder Disziplin grundsätzlich nur für dieselbe Mannschaft starten, es sei denn, eine Ausnahme nach 5.7, 5.8 oder 5.11 RKO liegt vor. Die Disziplin Großkaliberpistole/-revolver beinhaltete die Einzeldiszipline Pistole 9 mm und .45 ACP und Revolver .357 Mag. Und .44 Mag. 5.7 Fallen in einer Mannschaft ein oder mehrere Schützen/innen aus, so kann diese Mannschaft auf Antrag (Formblatt SVS) und mit Genehmigung des jeweiligen RKObmannes von Schützen/innen darunter liegender Klassen und Mannschaften aufgefüllt werden. Schützen/innen die auf diese Weise in einer Mannschaft eingesetzt werden, sind künftig für diese Mannschaft startberechtigt. Ein späterer Austausch kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach 5.11 RKO vorliegen oder der/die Schütze/in der oberen Mannschaft wieder verfügbar ist, der von dem/der aufgestiegenen Schützen/in ersetzt wurde. 5.8 Wird eine Mannschaft zurückgezogen, so werden die bis dahin geschossenen Ergebnisse gestrichen. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der zurückgezogenen Mannschaft gemeldeten und gestarteten Schützen/innen sind in einer anderen Mannschaft dieser Disziplin für den Rest der Rundenkämpfe nicht mehr startberechtigt, es sei denn, sie werden in einer Mannschaft eingesetzt, die einer gleichen oder höheren Klasse angehört. 5.9 Der Aufstieg darunter liegender Mannschaften für die neue Saison regelt sich nach 13.6 RKO. 5.10 Zum Beginn der Rundenkämpfe kann nur die in der untersten Klasse schießende Mannschaft zurückgezogen werden. 5.11 Ein Austausch gemeldeter Schützen/innen ist nur mit vorheriger Genehmigung des RK-Obmannes zulässig. Dieser erteilt die Genehmigung, wenn ein/e Schütze/in einer unteren Mannschaft mindestens drei Mal bessere Ergebnisse erzielt hat, als der in der höheren Mannschaft schießende, gegen den er ausgetauscht werden soll. 6. Durchführung: 6.1 Die Wettkämpfe werden nach den Bestimmungen der Sportordnung des DSB durchgeführt. Die Landesliga Luftgewehr, Luftpistole und Bogen schießen nach den Regeln der Ligaordnung des DSB (Ausnahmen siehe Anhang zur Rundenkampfordnung des SVS). 6.2 Für die Durchführung sind die RK-Obleute verantwortlich. 6.3 Vor Beginn der Rundenkämpfe kann in den Kreisen eine Besprechung mit den beteiligten Vereinen stattfinden, bei der die Klasseneinteilungen (Kreis-, A-, B- und C- Klassen), die Wettkampftermine und –zeiten bekannt gegeben werden. In den Ligen auf Verbandsebene können diese Besprechungen ebenfalls durchgeführt werden. 7. Austragung der Wettkämpfe: 7.1 Die Wettkämpfe werden in einer Vor- und Rückrunde ausgetragen (außer LL - LG, LuPi und Bogen). 7.2 Die Kämpfe sind in den jeweiligen Klassen zu den festgelegten Zeiten am jeweiligen Wettkampftag anzuschießen. Nach einer Wartezeit von je 30 Minuten hat die nicht erschienene Mannschaft verloren. Ist der Wettkampf in der Klasse, in der geschossen wird, mit einem Durchgang angesetzt, müssen bis zum Ablauf der Wartezeit alle Schützen/innen angetreten sein. Wird in zwei Durchgängen geschossen, müssen beim ersten Durchgang von jeder Mannschaft mindestens drei Schützen/innen anwesend sein. Bei eventuellen Terminüberschneidungen ist der Standverein für eine Regulierung im Sinne von 9.2 RKO verantwortlich. 8. Schusszahl: 8.1 Die Schusszahl wird vor den Rundenkämpfen vom Sportausschuss in den einzelnen Waffenarten und Klassen festgelegt. 9. Probschüsse, Schießzeiten, Schießstände: 9.1 Für die Schießzeiten und die Probeschüsse gelten die Bestimmungen der Sportordnung des DSB entsprechend. 9.2 Die Vereine der Ober-, Regional- und Bezirksligen haben in den Luftdruckwaffen mindestens fünf Stände je Wettkampf zur Verfügung zu stellen. Alle anderen Vereine sollen anstreben diese Bedingungen so schnell wie möglich zu er- füllen, so dass der Wettkampf in höchstens 2,5 Stunden abgeschlossen ist. 10. Waffen, Munition, Scheiben, Entfernung: 10.1 Hier gelten die Bestimmungen der Sportordnung des DSB entsprechend. 11. Aufsicht: 11.1 Nach 0.11.1.1 Sportordnung des DSB ist der Mannschaftsführer des Standvereines Schießleiter. 11.2 Für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes sind die beiden Mannschaftsführer verantwortlich, welche auch vor Beginn des Wettkampfes die vom gastgebenden Verein zu stellenden Scheiben gegenseitig abzeichnen. 11.3 Die Mannschaftsführer sind verpflichtet sich von allen am Rundenkampf teilnehmenden Schützen die Wettkampfpässe vorlegen zu lassen. Die Nummer des Wettkampfpasses ist auf der Ergebnisliste einzutragen. 11.4 Der Gastgeber hat die Wettkampfscheiben und Listen zwei Wochen aufzubewahren und auf Verlangen in dieser Zeit dem RK-Obmann umgehend zuzustellen. Dies gilt auch für die Duellscheiben, da man eine Scheibe pro Schütze aufziehen muss. 11.5 Die beiden Mannschaftsführer unterschreiben nach dem Wettkampf die Ergebnislisten, die der gastgebende Verein innerhalb von drei Tagen dem RK-Obmann zustellt. 11.6 Können sich die beiden Mannschaftsführer über das Ergebnis nicht einigen, sind die Scheiben dem RK-Obmann zuzustellen, welcher die Auswertung als Leiter der Auswertung nach 0.11.1.5 der Sportordnung des DSB endgültig vornimmt. Im Falle seiner Abwesenheit (Erkrankung oder Urlaub) ist der LRK-Obmann für die Ligen zuständig. In den Kreisklassen entscheidet dann der Kreissportwart. 12. Wertung: 12.1 Sieger eines Wettkampfes ist die Mannschaft mit der höchsten Ringzahl (außer LL – LG und LuPi). Sie erhält zwei Punkte. Bei Ringgleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt. 12.2 Die Mannschaftstabelle wird nach Punkt und Ringwertung aufgestellt. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Rundenkämpfe entscheidet die höhere Ringzahl der betreffenden Mannschaften im direkten Vergleich zueinander (Vor- und Rückkampf) über die Platzierung bis zum dritten Platz und den Abstieg. Bei mehr als zwei punktgleichen Mannschaften entscheidet die bessere Punktzahl im direkten Vergleich zueinander. Sind auch diese gleich, entscheidet ebenfalls die höhere Ringzahl im direkten Vergleich. Ergibt sich auch hier Gleichheit, entscheidet ein Stichkampf. 12.3 Es kann nur eine Mannschaft Sieger werden, die an allen Wettkämpfen teilgenommen hat. Als Teilnahme gilt auch ein Kampf, der nicht geschossen wurde, weil der Gegner nicht angetreten ist. 12.4 Der Rundenkampfsieger in den Landesligen erhält einen Siegerpreis des SVS mit Urkunde und fünf (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vier) Erinnerungsmedaillen für die Mannschaftsschützen. Die Zweit- und Drittplazierten erhalten Urkunden und Erinnerungsmedaillen. Die siegreichen Mannschaften in den Ober-, Regional- und Bezirksligen erhalten für fünf (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vier) Schützen/innen Erinnerungsmedaillen und eine Urkunde. Die Ehrungen der Sieger in den Kreisligen erfolgt durch die Kreise. 13. Auf- und Abstieg: 13.1 In der Landesliga steigen die zwei letztplatzierten Mannschaft in die Oberligen ab, die Sieger der Oberligen in die LL auf. 13.2 In den Oberligen steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in die Regionalligen ab, die Sieger der RL in die OL auf. 13.3 In den Regionalligen steigen die letztplatzierten Mannschaften in die Bezirksligen ab, die Sieger der BL in die RL auf. 13.4 Aus den Bezirksligen steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften (Bezirksliga Nord – drei letztplatzierten Mannschaften) in die Kreisklassen ab und die Sieger der Kreisklassen in die BL auf. 13.5 gestrichen. 13.6 Wird eine Mannschaft aus einer Klasse zurückgezogen, vermindert sich die Zahl der Absteiger aus dieser Klasse. Sonst erhöht oder vermindert sich die Zahl der Absteiger in allen Ligen um die Zahl der aus darüber liegenden Klassen zurückgezogen oder abgestiegenen Mannschaften. 13.7 Eine errungene Meisterschaft verpflichtet zum Aufstieg (Ausnahme Bogen in die LL). Wenn die Meistermannschaft (nur bei Bogen) nicht in die LL aufsteigen will, wird bis Platz 4 der Tabelle nachgefragt ob ein Verein aufsteigen will. 14. Einsprüche: 14.1 Einsprüche gegen Kämpfe oder Verstöße gegen die Rundenkampfordnung sind sofort dem RK-Obmann schriftlich auf dem Meldebogen mitzuteilen. Die Begründung ist schriftlich innerhalb von sieben Tagen nachzureichen. 14.2 Einsprüche gegen die Entscheidung des RK – Obmannes sind gegen eine Zahlung einer Protestgebühr von 25,- € auf Kreisebene an das entsprechende Kreiskampfgericht und auf Ebene der Landes-, Ober,- Regional- und Bezirksligen an den Landesrundenkampfobmann innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des strittigen Entscheids zu richten. Die Protestgebühr verfällt, wenn der Einspruch abgewiesen wird. Das Kreiskampfgericht besteht aus dem Kreisschützenmeister, dem Kreissportleiter und drei Beisitzern. Das Kreiskampfgericht hat zur Verhandlung einen Vertreter der betreffenden Vereine und den RK – Obmann einzuladen. Anstelle des Kreiskampfgerichts entscheidet auf Ebene der Landes-, Ober-, Regional- und Bezirksligen der LRK – Obmann mit zwei Beisitzern. Auch hier sind zur Verhandlung jeweils Vertreter der beteiligten Vereine, sowie der RK – Obmann der betreffenden Liga einzuladen. 14.3 Einsprüche gegen das Urteil beider Instanzen werden unter Einzahlung einer Protestgebühr von 50,- € von der Sportkommission endgültig entschieden. Die Einsprüche sind an den Landessportleiter zu richten. 14.4 Meldungen der Rundenkampfobleute über Unsportlichkeiten und unehrenhaftes Benehmen beteiligter Schützen können vom Kreis-, bzw. Landeskampfgericht mit zeitlicher Sperre der Betreffenden oder sogar Ausschluss von den Rundenkämpfen geahndet werden. 15. Startgebühren: 15.1 Zur Bestreitung der Unkosten von Bezirks- bis Landesligen ist von den Vereinen vor Beginn der Rundenkämpfe eine Startgebühr zu zahlen. Diese wird vom Sportausschuss vor den Rundenkämpfen festgesetzt. Die Startgebühren in den Kreisen regeln die Kreise selbst. 16. Strafen: 16.1 Schießt ein/e Schütze/in unter fremdem Namen oder für mehrere Mannschaften eines Vereines oder mehrere Vereine, werden die Verein mit diesen Mannschaften von den Rundenkämpfen ausgeschlossen und zahlt 50,- € an die Verbandskasse. Der Ausschluss der Mannschaften wird im Internet des SVS veröffentlicht. Die zuständigen RKObleute werden benachrichtigt. 16.2 Tritt eine Mannschaft nicht an, ist eine Buße von 15,- € zu zahlen. Darüber hinaus sind dem Gegner die Fahrtauslagen zu erstatten. Wird eine Mannschaft im Verlauf der RK zurückgezogen, wird nach 5.8 RKO verfahren. Die Benachrichtigung der übrigen Mannschaften der Klasse obliegt dem abgemeldeten Verein. 16.3 Tritt eine Mannschaft in der laufenden Saison zwei Mal nicht an, dann wird sie von der weiteren Teilnahme an den RK ausgeschlossen. Die bis dahin geschossenen Ergeb-nisse werden neutralisiert. Der Ausschluss wird im Internet des SVS veröffentlicht. Die zuständigen RKObleute werden benachrichtigt. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der ausgeschlossenen Mannschaft gemeldeten und gestarteten Schützen/innen sind in einer anderen Mannschaft dieser Disziplin für den Rest der RK nicht mehr startberechtigt. Mannschaften der Verbandsligen werden für die neue Saison in die zuständigen Kreise verwiesen und von den Kreisen neu eingestuft. 16.4 Schießt ein/e Schütze/in unberechtigt mit, so kann das Ergebnis des/der fünften (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vierten) Schütze/in nicht nachträglich eingesetzt werden. Der Mannschaft werden somit die Ringe des/der nicht startberechtigten Schütze/in gestrichen. 16.5 Schießt ein/e Schütze/in im Wiederholungsfalle ohne schriftliche Anmeldung nach 5.4, wird der Verein mit 15,- € bestraft. 16.6 Fordert der Rundenkampfobmann Scheiben innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nach 11.4 an und diese sind nicht mehr vorhanden, so ist eine Buße von 15,- € an den Verband zu zahlen. 16.7 Geht die Ergebnisliste vom gastgebenden Verein innerhalb von drei Tagen nicht beim RK-Obmann ein, zahlt der Verein eine Buße von 10,- € , im Wiederholungsfalle von 20,- € . Ist die Ergebnismeldung nach zweimaliger Aufforderung nicht beim RKObmann eingegangen, so wird der Kampf für die Heimmannschaft mit null Ringen gewertet. Der Gegner erhält den Schnitt der bis dahin geschossenen Wettkämpfe (analog Punkt 17.4). 17. Kampfverlegungen: 17.1 Ein Nachschießen ist nicht statthaft. 17.2 Wird ein Schütze/in einer Mannschaft vom SVS oder DSB für Veranstaltungen benötigt oder in dringenden Fällen kann derselbe unter Aufsicht des Gegners auf dessen Stand vorschießen, bzw. wird vom Verband eine Sonderregelung getroffen. Ein Vorschießen geht nur für zwei aufeinander folgende Wettkämpfe. Dies muss im Wettkampfprotokoll vermerkt werden. 17.3 Kampfverlegungen auf einen späteren Zeitpunkt sind möglichst zu vermeiden. Ist dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, so muss sie vorher mit Vorschlag eines neuen Termins beim RK-Obmann beantragt werden. Bei seiner Abwesenheit entscheidet der LRK-Obmann für die Ligen und der Kreissportwart in den Kreisen. Der Gegner muss benachrichtigt werden. 17.4 Wird ein Kampf durch Verschulden einer Mannschaft nicht ausgetragen, sind die Punkte für sie verloren. Die andere Mannschaft erhält den Durchschnitt der bis dahin erzielten Ringzahlen gut geschrieben. Sind weniger als drei Kämpfe ausgetragen, wird der Durchschnitt der ersten drei Kämpfe zum gegebenen Zeitpunkt ermittelt. 18. Veröffentlichung der Ergebnisse: entfällt 19. Änderungen: 19.1 Der SVS behält sich Änderungen, bzw. Ergänzungen dieser RKO vor. Änderungen werden den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben.
Diese RKO wurde am 22.07.1988 vom Gesamtvorstand beschlossen. Die Aufteilung in Landesligaordnung für Bogen, LG u. LP mit den redaktionellen Änderungen der RKO wurde von der TK am 14.02.2001 vorbereitet am 23.02.2001 vom Sportausschuss befürwortet und am 14.03.2001 vom Vorstand beschlossen. Ergänzt durch Beschluss des Sportausschusses vom 26. 07.2010. Saarbrücken, den 11. September 2010 Für den Vorstand Dieter Gillmann Landessportleiter
Anhang zu Ligaordnung des Deutschen Schützenbundes für die Landesligen Luftgewehr, Luftpistole und Bogen des Schützenverbandes Saar. Durch Beschluss des Gesamtvorstandes des DSB vom 27. April 2002 in Suhl/Thüringen, muß die Landesliga des SVS nach dem Regelwerk und dem Zeitrahmen der Ligaordnung des DSB schießen (siehe Punkt 0.1.9.3 der Ligaordnung DSB). Die Ligaordnung ist demnach sinngemäß, bis auf die nachfolgend aufgeführten Abweichungen, für die Landesliga des SVS gültig. Abweichung zu Teil 0 (Allgemeine Regeln für alle Bundes- und Regionalligen): Zu 0.1.9.2: Die Ligaleiter werden vom SVS bestimmt. Zu 0.2.5: Es kann eine Landesligatagung durchgeführt werden. Zu 0.3.1: Für die Landesligen werden keine Lizenzen vergeben, die Meldungen der teilnehmenden Schützen gilt als Startberechtigung. Zu 0.3.3: Für die Landesliga ist keine Kaution zu hinterlegen. Zu 0.3.4: Das Startgeld wird vom Sportausschuss des SVS festgelegt. Zu 0.4.3: Es werden keine Dopingkontrollen durchgeführt. Zu 0.4.4: Entfällt Zu 0.4.7: Für Sanktionen sind die Punkte 16.1 bis 16.7 der Rundenkampfordnung des SVS gültig. Zu 0.4.8: Für Einsprüche gelten die Punkte 14.1 bis 14.4 der Rundenkampfordnung des SVS. Abweichungen zu Teil 1 (Gliederung Luftgewehr und Luftpistole): Zu 1.2.4: Die Termine werden nach Koordination mit den DSB – Ligen vom SVS festgelegt. Zu 1.3.2: Es ist kein Freiraum von 5 m hinter den Schützen erforderlich. Eine ausreichende Sicherheitszone zwischen den Schützen und den Zuschauern ist jedoch erforderlich. Zu 1.3.3: Entfällt Zu 1.3.4: Entfällt Zu 1.3.5: Entfällt Zu 1.3.7: Entfällt Zu 1.3.8: Entfällt Zu 1.4.4: Die beiden Erstplatzierten der Oberligen steigen in die LL auf. Zu 1.4.6: Die schlechtesten Mannschaftender der LL steigen in die Oberligen ab. Zu 1.5.2: Entfällt Zu 1.5.4: Waffen- und Bekleidungskontrollen können durchgeführt werden. Zu 1.5.5: siehe Punkt 14 der RKO SVS. Abweichungen zu Teil 2 (Gliederungen Bogen): Zu 2.0.5: Entfällt, da in Startgeld enthalten. Zu 2.3.7: Entfällt Zu 2.3.8: Entfällt Zu 2.6.2. Entfällt Zu 2.6.4: siehe Punkt 14 der RKO SVS. Für den Vorstand: Dieter Gillmann Landessportleiter Die Änderungen und der Anhang der RKO wurden vom Sportausschuss in seiner Sitzung am 04. September beschlossen.
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