Rundenkampfordnung PDF Drucken E-Mail


Gültig für alle Waffenarten und Bogen
nach der Sportordnung des DSB
Schützenverband Saar
Gültig ab 01.10.2010

1. Zweck:
1.1 Die Rundenkämpfe dienen dem Training und der Erhaltung der Wettkampftüchtigkeit
unserer Schützen/innen.
1.2 Insbesondere sollen durch die Rundenkämpfe die Schützen/innen geschult und die
Verbindung der Vereine untereinander gepflegt werden.
2. Zeit:
2.1 Die Rundenkämpfe werden jeweils nach einem festzulegenden Terminplan ausgetragen.
3. Teilnehmer:
3.1 An den Rundenkämpfen können nur Schützen/innen teilnehmen, die gegen Unfall und
Haftpflicht über den Schützenverband Saar versichert sind. Ausländische Teilnehmer/
innen müssen versichert sein.
3.2 Teilnahmeberechtigt sind alle dem Schützenverband Saar angehörigen Mitglieder
(Vereine), die ihre Mitgliedermeldung abgegeben haben und ihren Verpflichtungen
nachgekommen sind.
3.3 Ist ein/e Schütze/in Mitglied mehrerer Vereine, so darf er /sie in einem Wettbewerb
nur für einen Verein an den Rundenkämpfen teilnehmen. 0.7.2.1. der Sportordnung
des DSB gilt nicht. Die Startberechtigung für Rundenkämpfe ist nicht abhängig von
der Startberechtigung für Meisterschaften des DSB und SVS.
3.4 Die Schützen/innen haben bis zu einem von dem jeweiligen Rundenkampfobmann
festgesetzten Meldeschluss über den jeweiligen Verein mit von ihnen
unterzeichnetem Meldeformular mitzuteilen, für welchen Verein sie in der
jeweiligen Disziplin in die nächste Saison bei den Rundenkämpfen starten. Ein
Wechsel der Startberechtigung auf einen anderen Verein nach Beginn der
Rundenkämpfe ist nicht möglich.
3.5 Ein Verein kann mit mehreren Mannschaften an den Rundenkämpfen teilnehmen.
3.6 Teilnehmer/innen der Bundes- und Regionalliga mit Lizenz des DSB (Stammschützen)
sind in der betreffenden Disziplin bei den Rundenkämpfen des SVS nicht
startberechtigt.
3.7 Ein Doppelstart an einem Wochenende ist nicht möglich.
4. Klasseneinteilung:
4.1 a. LL
b. OLO und OLW
c. RLO, RLS RLW, RLN
d. BLO, BLS, BLW, BLN
e. Kreis, A-, B-, C- Klassen in den Kreisen.
4.2 In allen Ligen beträgt die Anzahl der Mannschaften einer Gruppe sechs (Ausnahmen:
LL - LG, LuPi und Bogen, Bezirksliga Nord Lupi u. LG). Sind nicht genügend
Mannschaften gemeldet, kann diese Anzahl unterschritten werden. Für die Klassen der
Kreise ist diese Zahl anzustreben.
4.3 Die Aufsteiger in die Bezirksligen müssen von den Kreisen bis spätestens vier
Wochen nach Beendigung der RK in den Ligen an den LRK– Obmann gemeldet
werden.
4.4 Notwendige Änderungen der Klasseneinteilungen und Zusammensetzungen behält
sich der SVS vor.
5. Mannschaften:
5.1 Eine Mannschaft besteht grundsätzlich aus vier (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KKGewehr
drei) Schützen/innen, die allen Klassen gem. 0.7.1.1.2 Sportordnung
angehören können.
5.2 Eine Mannschaft darf mit fünf (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vier)
Schützen/innen starten. Ist dies der Fall, werden für den jeweiligen Wettkampf die
besten vier (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G drei) Einzelergebnisse gewertet.
5.3 Der Termin der Abgabe für die kommende Saison wird von dem jeweiligen
Rundenkampfobmann bekannt gegeben..
5.4 Nachmeldungen von Schützen/innen sind dem zuständigen RK-Obmann vor dem
ersten Einsatz schriftlich anzuzeigen (Formblatt SVS).
5.5 entfällt
5.6 Ein/e Schütze/in darf in jeder Disziplin grundsätzlich nur für dieselbe Mannschaft
starten, es sei denn, eine Ausnahme nach 5.7, 5.8 oder 5.11 RKO liegt vor. Die
Disziplin Großkaliberpistole/-revolver beinhaltete die Einzeldiszipline Pistole 9 mm
und .45 ACP und Revolver .357 Mag. Und .44 Mag.
5.7 Fallen in einer Mannschaft ein oder mehrere Schützen/innen aus, so kann diese
Mannschaft auf Antrag (Formblatt SVS) und mit Genehmigung des jeweiligen RKObmannes
von Schützen/innen darunter liegender Klassen und Mannschaften
aufgefüllt werden.
Schützen/innen die auf diese Weise in einer Mannschaft eingesetzt werden, sind
künftig für diese Mannschaft startberechtigt. Ein späterer Austausch kann erfolgen,
wenn die Voraussetzungen nach 5.11 RKO vorliegen oder der/die Schütze/in der
oberen Mannschaft wieder verfügbar ist, der von dem/der aufgestiegenen Schützen/in
ersetzt wurde.
5.8 Wird eine Mannschaft zurückgezogen, so werden die bis dahin geschossenen Ergebnisse
gestrichen. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der zurückgezogenen Mannschaft
gemeldeten und gestarteten Schützen/innen sind in einer anderen Mannschaft dieser
Disziplin für den Rest der Rundenkämpfe nicht mehr startberechtigt, es sei denn, sie
werden in einer Mannschaft eingesetzt, die einer gleichen oder höheren Klasse
angehört.
5.9 Der Aufstieg darunter liegender Mannschaften für die neue Saison regelt sich nach
13.6 RKO.
5.10 Zum Beginn der Rundenkämpfe kann nur die in der untersten Klasse schießende
Mannschaft zurückgezogen werden.
5.11 Ein Austausch gemeldeter Schützen/innen ist nur mit vorheriger Genehmigung des
RK-Obmannes zulässig. Dieser erteilt die Genehmigung, wenn ein/e Schütze/in einer
unteren Mannschaft mindestens drei Mal bessere Ergebnisse erzielt hat, als der in der
höheren Mannschaft schießende, gegen den er ausgetauscht werden soll.
6. Durchführung:
6.1 Die Wettkämpfe werden nach den Bestimmungen der Sportordnung des DSB
durchgeführt. Die Landesliga Luftgewehr, Luftpistole und Bogen schießen nach den
Regeln der Ligaordnung des DSB (Ausnahmen siehe Anhang zur Rundenkampfordnung
des SVS).
6.2 Für die Durchführung sind die RK-Obleute verantwortlich.
6.3 Vor Beginn der Rundenkämpfe kann in den Kreisen eine Besprechung mit den
beteiligten Vereinen stattfinden, bei der die Klasseneinteilungen (Kreis-, A-,
B- und C- Klassen), die Wettkampftermine und –zeiten bekannt gegeben werden.
In den Ligen auf Verbandsebene können diese Besprechungen ebenfalls durchgeführt
werden.
7. Austragung der Wettkämpfe:
7.1 Die Wettkämpfe werden in einer Vor- und Rückrunde ausgetragen (außer LL - LG,
LuPi und Bogen).
7.2 Die Kämpfe sind in den jeweiligen Klassen zu den festgelegten Zeiten am jeweiligen
Wettkampftag anzuschießen. Nach einer Wartezeit von je 30 Minuten hat die nicht
erschienene Mannschaft verloren. Ist der Wettkampf in der Klasse, in der geschossen
wird, mit einem Durchgang angesetzt, müssen bis zum Ablauf der Wartezeit alle
Schützen/innen angetreten sein. Wird in zwei Durchgängen geschossen, müssen beim
ersten Durchgang von jeder Mannschaft mindestens drei Schützen/innen anwesend
sein. Bei eventuellen Terminüberschneidungen ist der Standverein für eine Regulierung
im Sinne von 9.2 RKO verantwortlich.
8. Schusszahl:
8.1 Die Schusszahl wird vor den Rundenkämpfen vom Sportausschuss in den einzelnen
Waffenarten und Klassen festgelegt.
9. Probschüsse, Schießzeiten, Schießstände:
9.1 Für die Schießzeiten und die Probeschüsse gelten die Bestimmungen der Sportordnung
des DSB entsprechend.
9.2 Die Vereine der Ober-, Regional- und Bezirksligen haben in den Luftdruckwaffen
mindestens fünf Stände je Wettkampf zur Verfügung zu stellen. Alle anderen Vereine
sollen anstreben diese Bedingungen so schnell wie möglich zu er- füllen, so dass der
Wettkampf in höchstens 2,5 Stunden abgeschlossen ist.
10. Waffen, Munition, Scheiben, Entfernung:
10.1 Hier gelten die Bestimmungen der Sportordnung des DSB entsprechend.
11. Aufsicht:
11.1 Nach 0.11.1.1 Sportordnung des DSB ist der Mannschaftsführer des Standvereines
Schießleiter.
11.2 Für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes sind die beiden Mannschaftsführer
verantwortlich, welche auch vor Beginn des Wettkampfes die vom gastgebenden
Verein zu stellenden Scheiben gegenseitig abzeichnen.
11.3 Die Mannschaftsführer sind verpflichtet sich von allen am Rundenkampf teilnehmenden
Schützen die Wettkampfpässe vorlegen zu lassen. Die Nummer des
Wettkampfpasses ist auf der Ergebnisliste einzutragen.
11.4 Der Gastgeber hat die Wettkampfscheiben und Listen zwei Wochen aufzubewahren
und auf Verlangen in dieser Zeit dem RK-Obmann umgehend zuzustellen. Dies gilt
auch für die Duellscheiben, da man eine Scheibe pro Schütze aufziehen muss.
11.5 Die beiden Mannschaftsführer unterschreiben nach dem Wettkampf die Ergebnislisten,
die der gastgebende Verein innerhalb von drei Tagen dem RK-Obmann zustellt.
11.6 Können sich die beiden Mannschaftsführer über das Ergebnis nicht einigen, sind die
Scheiben dem RK-Obmann zuzustellen, welcher die Auswertung als Leiter der Auswertung
nach 0.11.1.5 der Sportordnung des DSB endgültig vornimmt. Im Falle seiner
Abwesenheit (Erkrankung oder Urlaub) ist der LRK-Obmann für die Ligen zuständig.
In den Kreisklassen entscheidet dann der Kreissportwart.
12. Wertung:
12.1 Sieger eines Wettkampfes ist die Mannschaft mit der höchsten Ringzahl (außer LL –
LG und LuPi). Sie erhält zwei Punkte. Bei Ringgleichheit erhält jede Mannschaft
einen Punkt.
12.2 Die Mannschaftstabelle wird nach Punkt und Ringwertung aufgestellt. Bei
Punktgleichheit nach Abschluss der Rundenkämpfe entscheidet die höhere Ringzahl
der betreffenden Mannschaften im direkten Vergleich zueinander (Vor- und Rückkampf)
über die Platzierung bis zum dritten Platz und den Abstieg. Bei mehr als zwei
punktgleichen Mannschaften entscheidet die bessere Punktzahl im direkten Vergleich
zueinander. Sind auch diese gleich, entscheidet ebenfalls die höhere Ringzahl im
direkten Vergleich. Ergibt sich auch hier Gleichheit, entscheidet ein Stichkampf.
12.3 Es kann nur eine Mannschaft Sieger werden, die an allen Wettkämpfen teilgenommen
hat. Als Teilnahme gilt auch ein Kampf, der nicht geschossen wurde, weil der Gegner
nicht angetreten ist.
12.4 Der Rundenkampfsieger in den Landesligen erhält einen Siegerpreis des SVS mit
Urkunde und fünf (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vier) Erinnerungsmedaillen für
die Mannschaftsschützen. Die Zweit- und Drittplazierten erhalten Urkunden und
Erinnerungsmedaillen.
Die siegreichen Mannschaften in den Ober-, Regional- und Bezirksligen erhalten für
fünf (B, OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vier) Schützen/innen Erinnerungsmedaillen
und eine Urkunde. Die Ehrungen der Sieger in den Kreisligen erfolgt durch die Kreise.
13. Auf- und Abstieg:
13.1 In der Landesliga steigen die zwei letztplatzierten Mannschaft in die Oberligen ab, die
Sieger der Oberligen in die LL auf.
13.2 In den Oberligen steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften in die Regionalligen
ab, die Sieger der RL in die OL auf.
13.3 In den Regionalligen steigen die letztplatzierten Mannschaften in die Bezirksligen ab,
die Sieger der BL in die RL auf.
13.4 Aus den Bezirksligen steigen die zwei letztplatzierten Mannschaften (Bezirksliga Nord
– drei letztplatzierten Mannschaften) in die Kreisklassen ab und die Sieger der
Kreisklassen in die BL auf.
13.5 gestrichen.
13.6 Wird eine Mannschaft aus einer Klasse zurückgezogen, vermindert sich die Zahl der
Absteiger aus dieser Klasse. Sonst erhöht oder vermindert sich die Zahl der Absteiger
in allen Ligen um die Zahl der aus darüber liegenden Klassen zurückgezogen oder
abgestiegenen Mannschaften.
13.7 Eine errungene Meisterschaft verpflichtet zum Aufstieg (Ausnahme Bogen in die LL).
Wenn die Meistermannschaft (nur bei Bogen) nicht in die LL aufsteigen will, wird bis
Platz 4 der Tabelle nachgefragt ob ein Verein aufsteigen will.
14. Einsprüche:
14.1 Einsprüche gegen Kämpfe oder Verstöße gegen die Rundenkampfordnung sind sofort
dem RK-Obmann schriftlich auf dem Meldebogen mitzuteilen. Die Begründung ist
schriftlich innerhalb von sieben Tagen nachzureichen.
14.2 Einsprüche gegen die Entscheidung des RK – Obmannes sind gegen eine Zahlung
einer Protestgebühr von 25,- € auf Kreisebene an das entsprechende
Kreiskampfgericht und auf Ebene der Landes-, Ober,- Regional- und Bezirksligen an
den Landesrundenkampfobmann innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des
strittigen Entscheids zu richten. Die Protestgebühr verfällt, wenn der Einspruch
abgewiesen wird. Das Kreiskampfgericht besteht aus dem Kreisschützenmeister, dem
Kreissportleiter und drei Beisitzern. Das Kreiskampfgericht hat zur Verhandlung einen
Vertreter der betreffenden Vereine und den RK – Obmann einzuladen. Anstelle des
Kreiskampfgerichts entscheidet auf Ebene der Landes-, Ober-, Regional- und
Bezirksligen der LRK – Obmann mit zwei Beisitzern. Auch hier sind zur Verhandlung
jeweils Vertreter der beteiligten Vereine, sowie der RK – Obmann der betreffenden
Liga einzuladen.
14.3 Einsprüche gegen das Urteil beider Instanzen werden unter Einzahlung einer
Protestgebühr von 50,- € von der Sportkommission endgültig entschieden. Die
Einsprüche sind an den Landessportleiter zu richten.
14.4 Meldungen der Rundenkampfobleute über Unsportlichkeiten und unehrenhaftes
Benehmen beteiligter Schützen können vom Kreis-, bzw. Landeskampfgericht mit
zeitlicher Sperre der Betreffenden oder sogar Ausschluss von den Rundenkämpfen
geahndet werden.
15. Startgebühren:
15.1 Zur Bestreitung der Unkosten von Bezirks- bis Landesligen ist von den Vereinen vor
Beginn der Rundenkämpfe eine Startgebühr zu zahlen. Diese wird vom Sportausschuss
vor den Rundenkämpfen festgesetzt. Die Startgebühren in den Kreisen regeln
die Kreise selbst.
16. Strafen:
16.1 Schießt ein/e Schütze/in unter fremdem Namen oder für mehrere Mannschaften
eines Vereines oder mehrere Vereine, werden die Verein mit diesen Mannschaften
von den Rundenkämpfen ausgeschlossen und zahlt 50,- € an die Verbandskasse.
Der Ausschluss der Mannschaften wird im Internet des SVS veröffentlicht. Die
zuständigen RKObleute werden benachrichtigt.
16.2 Tritt eine Mannschaft nicht an, ist eine Buße von 15,- € zu zahlen. Darüber hinaus
sind dem Gegner die Fahrtauslagen zu erstatten. Wird eine Mannschaft im Verlauf der
RK zurückgezogen, wird nach 5.8 RKO verfahren. Die Benachrichtigung der übrigen
Mannschaften der Klasse obliegt dem abgemeldeten Verein.
16.3 Tritt eine Mannschaft in der laufenden Saison zwei Mal nicht an, dann wird sie von
der weiteren Teilnahme an den RK ausgeschlossen. Die bis dahin geschossenen
Ergeb-nisse werden neutralisiert. Der Ausschluss wird im Internet des SVS
veröffentlicht. Die zuständigen RKObleute werden benachrichtigt. Die bis zu diesem
Zeitpunkt in der ausgeschlossenen Mannschaft gemeldeten und gestarteten
Schützen/innen sind in einer anderen Mannschaft dieser Disziplin für den Rest der RK
nicht mehr startberechtigt. Mannschaften der Verbandsligen werden für die neue
Saison in die zuständigen Kreise verwiesen und von den Kreisen neu eingestuft.
16.4 Schießt ein/e Schütze/in unberechtigt mit, so kann das Ergebnis des/der fünften (B,
OSP, WS, FP, SpoPi und KK-G vierten) Schütze/in nicht nachträglich eingesetzt
werden. Der Mannschaft werden somit die Ringe des/der nicht startberechtigten
Schütze/in gestrichen.
16.5 Schießt ein/e Schütze/in im Wiederholungsfalle ohne schriftliche Anmeldung nach
5.4, wird der Verein mit 15,- € bestraft.
16.6 Fordert der Rundenkampfobmann Scheiben innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nach
11.4 an und diese sind nicht mehr vorhanden, so ist eine Buße von 15,- € an den
Verband zu zahlen.
16.7 Geht die Ergebnisliste vom gastgebenden Verein innerhalb von drei Tagen nicht beim
RK-Obmann ein, zahlt der Verein eine Buße von 10,- € , im Wiederholungsfalle von
20,- € . Ist die Ergebnismeldung nach zweimaliger Aufforderung nicht beim RKObmann
eingegangen, so wird der Kampf für die Heimmannschaft mit null Ringen
gewertet. Der Gegner erhält den Schnitt der bis dahin geschossenen Wettkämpfe
(analog Punkt 17.4).
17. Kampfverlegungen:
17.1 Ein Nachschießen ist nicht statthaft.
17.2 Wird ein Schütze/in einer Mannschaft vom SVS oder DSB für Veranstaltungen
benötigt oder in dringenden Fällen kann derselbe unter Aufsicht des Gegners auf
dessen Stand vorschießen, bzw. wird vom Verband eine Sonderregelung getroffen. Ein
Vorschießen geht nur für zwei aufeinander folgende Wettkämpfe. Dies muss im
Wettkampfprotokoll vermerkt werden.
17.3 Kampfverlegungen auf einen späteren Zeitpunkt sind möglichst zu vermeiden. Ist dies
aus zwingenden Gründen nicht möglich, so muss sie vorher mit Vorschlag eines neuen
Termins beim RK-Obmann beantragt werden. Bei seiner Abwesenheit entscheidet der
LRK-Obmann für die Ligen und der Kreissportwart in den Kreisen. Der Gegner muss
benachrichtigt werden.
17.4 Wird ein Kampf durch Verschulden einer Mannschaft nicht ausgetragen, sind die
Punkte für sie verloren. Die andere Mannschaft erhält den Durchschnitt der bis dahin
erzielten Ringzahlen gut geschrieben. Sind weniger als drei Kämpfe ausgetragen, wird
der Durchschnitt der ersten drei Kämpfe zum gegebenen Zeitpunkt ermittelt.
18. Veröffentlichung der Ergebnisse:
entfällt
19. Änderungen:
19.1 Der SVS behält sich Änderungen, bzw. Ergänzungen dieser RKO vor. Änderungen
werden den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben.


Diese RKO wurde am 22.07.1988 vom Gesamtvorstand beschlossen. Die Aufteilung
in Landesligaordnung für Bogen, LG u. LP mit den redaktionellen Änderungen der
RKO wurde von der TK am 14.02.2001 vorbereitet am 23.02.2001 vom Sportausschuss
befürwortet und am 14.03.2001 vom Vorstand beschlossen.
Ergänzt durch Beschluss des Sportausschusses vom 26. 07.2010.
Saarbrücken, den 11. September 2010
Für den Vorstand
Dieter Gillmann
Landessportleiter


Anhang zu Ligaordnung des Deutschen Schützenbundes für die Landesligen Luftgewehr,
Luftpistole und Bogen des Schützenverbandes Saar.
Durch Beschluss des Gesamtvorstandes des DSB vom 27. April 2002 in Suhl/Thüringen, muß
die Landesliga des SVS nach dem Regelwerk und dem Zeitrahmen der Ligaordnung des DSB
schießen (siehe Punkt 0.1.9.3 der Ligaordnung DSB).
Die Ligaordnung ist demnach sinngemäß, bis auf die nachfolgend aufgeführten
Abweichungen, für die Landesliga des SVS gültig.
Abweichung zu Teil 0 (Allgemeine Regeln für alle Bundes- und Regionalligen):
Zu 0.1.9.2: Die Ligaleiter werden vom SVS bestimmt.
Zu 0.2.5: Es kann eine Landesligatagung durchgeführt werden.
Zu 0.3.1: Für die Landesligen werden keine Lizenzen vergeben, die Meldungen der
teilnehmenden Schützen gilt als Startberechtigung.
Zu 0.3.3: Für die Landesliga ist keine Kaution zu hinterlegen.
Zu 0.3.4: Das Startgeld wird vom Sportausschuss des SVS festgelegt.
Zu 0.4.3: Es werden keine Dopingkontrollen durchgeführt.
Zu 0.4.4: Entfällt
Zu 0.4.7: Für Sanktionen sind die Punkte 16.1 bis 16.7 der Rundenkampfordnung
des SVS gültig.
Zu 0.4.8: Für Einsprüche gelten die Punkte 14.1 bis 14.4 der Rundenkampfordnung
des SVS.
Abweichungen zu Teil 1 (Gliederung Luftgewehr und Luftpistole):
Zu 1.2.4: Die Termine werden nach Koordination mit den DSB – Ligen vom SVS
festgelegt.
Zu 1.3.2: Es ist kein Freiraum von 5 m hinter den Schützen erforderlich. Eine
ausreichende Sicherheitszone zwischen den Schützen und den Zuschauern
ist jedoch erforderlich.
Zu 1.3.3: Entfällt
Zu 1.3.4: Entfällt
Zu 1.3.5: Entfällt
Zu 1.3.7: Entfällt
Zu 1.3.8: Entfällt
Zu 1.4.4: Die beiden Erstplatzierten der Oberligen steigen in die LL auf.
Zu 1.4.6: Die schlechtesten Mannschaftender der LL steigen in die Oberligen ab.
Zu 1.5.2: Entfällt
Zu 1.5.4: Waffen- und Bekleidungskontrollen können durchgeführt werden.
Zu 1.5.5: siehe Punkt 14 der RKO SVS.
Abweichungen zu Teil 2 (Gliederungen Bogen):
Zu 2.0.5: Entfällt, da in Startgeld enthalten.
Zu 2.3.7: Entfällt
Zu 2.3.8: Entfällt
Zu 2.6.2. Entfällt
Zu 2.6.4: siehe Punkt 14 der RKO SVS.
Für den Vorstand:
Dieter Gillmann
Landessportleiter
Die Änderungen und der Anhang der RKO wurden vom Sportausschuss in seiner Sitzung am
04. September beschlossen.